Impfpflicht im Gesundheitswesen vor dem Aus
In immer mehr BundeslĂ€ndern, etwa Nordrhein-Westfalen, wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach und nach auĂer Vollzug gesetzt, bevor sie zum Jahresende komplett ablĂ€uft. In Hamburg allerdings mĂŒssen Pflegeeinrichtungen in KĂŒrze erneut eine unnĂŒtze Abfrage zum Booster-Status ihrer BeschĂ€ftigten vornehmen. Das kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).
Zum 1. Oktober 2022 sollen Pflegeeinrichtungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes den GesundheitsĂ€mtern melden, welche ihrer BeschĂ€ftigten bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. “Das ist blinder Aktionismus, weitgehend wirkungslos und ĂŒberflĂŒssig”, so bpa-Landesvorsitzende Frank Wagner. FĂŒr die Pflegeeinrichtungen sei damit ein hoher bĂŒrokratischer Aufwand verbunden.