Öffentlicher Dienst gönnt sich Jahressonderzahlung
Angestellte des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf die Jahressonderzahlung..Diese wird mit der Gehaltsabrechnung für November überwiesen..
Je nach Tarifklasse kommen auf diese Weise Zahlungen in Höhe fast eines Monatsgehalt zustande.
Laut Haufe gilt dabei:
“TVöD Jahressonderzahlung 2022
Die Jahressonderzahlung 2022 nach § 20 TVöD beträgt
- für Beschäftigte nach TVöD (VKA) 84,51% für die Entgeltgruppen 1-8, 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15 (Tarifgebiet Ost: 81,51% für die Entgeltgruppen 1-8, 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 51,78% für die Entgeltgruppen 13-15) des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts
- für Beschäftigte nach TVöD (Bund) 90% für die Entgeltgruppen 1-8, 80% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 60% für die Entgeltgruppen 13-15
Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung
Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.
Berücksichtigt werden
- das monatliche Tabellenentgelt
- in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile, z. B. Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit, Zulagen für vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit,
- nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile, z. B. Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeit, Entgelt für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft”