GEG: Zwangsversteigerung vermeiden
Das neue GEG bedroht viele Existenzen, weil die Höhe der BuĂgelder enorm ist. Allerdings gibt es bei der Anwendung des Gesetzes fĂŒr Hausbesitzer interessante Ausnahmeregelungen.
Die wichtigste: Die alte Gasheizung darf man in bestimmten FĂ€llen weiterlaufen lassen, bis sie defekt ist. Danach kann man eine neue Gasheizung einbauen, und ab diesem Zeitpunkt die 10 Jahre anhaltende Ăbergangsfrist gewinnen.
Interessant ist diese Variante fĂŒr alle, die sich 2023 keine neue Gasheizung leisten können, aber ab 2024 keine reine Gasheizung mehr einbauen dĂŒrften, sofern die 30-jĂ€hrige Betriebszeit des alten GerĂ€tes auslĂ€uft. In diesem Falle hilft die Havarie vor Laufzeitende, um auf die weiter oben geschilderte Variante umsteigen zu können.
Das Prozedere kann den einen oder anderen Hausbesitzer vor der Zwangsversteigerung retten.