In Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren eine Diskussion über die Nachhaltigkeit des Sozialstaats intensiviert, insbesondere im Kontext steigender Ausgaben für soziale Leistungen. Diese Debatte wird durch Daten zu den Kosten für Transferleistungen, Asylbewerberleistungen und Bürgergeld befeuert, die seit 2015 eine deutliche Zunahme zeigen. Die Ausgaben sind eng mit der Zuwanderung von Flüchtlingen verknüpft, die seit der Flüchtlingskrise 2015 nicht vollständig kontrolliert werden konnte und zu höheren Belastungen für Bund, Länder und Kommunen führte. Basierend auf verfügbaren Statistiken beliefen sich die kumulierten Kosten in diesen Bereichen von 2015 bis 2025 auf etwa 370 bis 420 Milliarden Euro, verteilt auf die verschiedenen Ebenen der öffentlichen Haushalte.
Vor 2015 lagen die Ausgaben für asyl- und flüchtlingsbezogene Leistungen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau, da die Zahl der Asylanträge in den Jahren davor deutlich geringer war – beispielsweise wurden 2014 nur 202.834 Anträge gestellt, im Vergleich zu 476.649 im Jahr 2015. 45 Seit 2015 stiegen die Kosten spürbar an, getrieben durch die Notwendigkeit, eine große Zahl von Zuwanderern mit Unterkunft, Versorgung und sozialen Transferleistungen zu unterstützen. Die Gesamtausgaben des Bundes für flüchtlingsbezogene Maßnahmen, einschließlich Transferleistungen und Asylbewerberleistungen, betrugen 2015 rund 20,8 Milliarden Euro, stiegen 2016 auf 21,7 Milliarden Euro und erreichten 2017 21,3 Milliarden Euro. In den Folgejahren lagen sie durchschnittlich bei etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr für 2018 bis 2020, bevor sie 2021 auf 27,6 Milliarden Euro, 2022 auf 28,4 Milliarden Euro und 2023 auf 27,6 Milliarden Euro anstiegen. Für 2024 und 2025 werden jeweils rund 20 bis 21,3 Milliarden Euro prognostiziert, was eine kumulierte Summe für den Bund allein von etwa 248,7 Milliarden Euro ergibt.
Auf Ebene der Länder, die primär für Asylbewerberleistungen zuständig sind, zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Die Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen beliefen sich 2017 auf 5,9 Milliarden Euro, sanken leicht auf 4,9 Milliarden Euro 2018 und 4,4 Milliarden Euro 2019, bevor sie 2020 bei 4,2 Milliarden Euro, 2021 bei 4,3 Milliarden Euro, 2022 bei 6,5 Milliarden Euro und 2023 bei 6,3 Milliarden Euro lagen. 61 Für 2015 und 2016 werden Schätzungen von jeweils 5 bis 6 Milliarden Euro angenommen, basierend auf der Zunahme der Leistungsempfänger von etwa 975.000 Personen 2015. Prognosen für 2024 und 2025 gehen von 6 bis 7 Milliarden Euro pro Jahr aus, was eine kumulierte Belastung für die Länder von 60 bis 70 Milliarden Euro seit 2015 ergibt. Diese Ausgaben umfassen Grundleistungen wie Unterkunft und Verpflegung (z. B. 3,87 Milliarden Euro 2023) sowie Geldleistungen (1,18 Milliarden Euro 2023).
Die Kommunen tragen ebenfalls erhebliche Kosten, die oft nicht vollständig erstattet werden und Unterbringung, Bildung und soziale Dienste einschließen. Schätzungen belaufen sich auf 80 bis 100 Milliarden Euro kumuliert von 2015 bis 2025, wobei Beispiele wie der Kreis Warendorf mit 260 Millionen Euro oder die Stadt Düsseldorf mit 910 Millionen Euro die lokale Belastung illustrieren. Etwa 60 bis 70 Prozent dieser Kosten werden durch Bund und Länder refinanziert, doch der verbleibende Eigenanteil belastet die kommunalen Haushalte zunehmend.
Im Bereich der Transferleistungen und des Bürgergeldes, das seit 2023 das frühere Hartz IV ersetzt, machen flüchtlingsbezogene Ausgaben einen wachsenden Anteil aus. Die bundesweiten Ausgaben für Bürgergeld beliefen sich 2023 auf 37,4 Milliarden Euro insgesamt, wobei etwa 8 Milliarden Euro jährlich auf anerkannte Flüchtlinge und Ukrainer entfallen. Kumuliert seit 2015 ergeben sich für diesen Bereich Schätzungen von 32 Milliarden Euro speziell für Bürgergeld an Flüchtlinge, ergänzt um 24 Milliarden Euro für Asylbewerberleistungen, was zusammen mit anderen Transferleistungen zu einer Teilsumme von rund 56 Milliarden Euro führt. Die Gesamtkosten des Sozialstaats stiegen parallel von etwa 650 Milliarden Euro 2016 auf 1.345 Milliarden Euro 2024, wobei der Anstieg seit 2015 maßgeblich durch die Flüchtlingszuwanderung beeinflusst wurde. 4 6
Diese Zahlen unterstreichen die Dynamik der Ausgabenentwicklung seit 2015, die durch die unkontrollierte Zuwanderung angetrieben wurde und zu einer Verdopplung oder Verdreifachung in manchen Jahren im Vergleich zu den Vorjahren führte. Die kumulierten Belastungen für Bund, Länder und Kommunen in den genannten Bereichen summieren sich auf die erwähnten 370 bis 420 Milliarden Euro, basierend auf offiziellen Statistiken und Schätzungen.
