EuGH: Deutschland wird bei Nichtreaktion Italiens zuständig für Asylsuchende
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland für Asylsuchende zuständig wird, wenn Italien auf Rücküberstellungsersuchen nicht reagiert. Die in der Dublin-III-Verordnung vorgesehene Sechsmonatsfrist läuft dann ab, und die Verantwortung geht automatisch auf den ersuchenden Mitgliedstaat über. Hintergrund ist die seit Jahren anhaltende Praxis Italiens, auf Dublin-Rückführungsanfragen aus anderen EU-Staaten – insbesondere Deutschland – nicht oder nur verspätet… Weiterlesen »
