Die Dublin-Verordnung – Zuständigkeit, Scheitern, Nachfolge
„Dublin“ ist kein Asylrecht im engeren Sinn. Es entscheidet nur, welcher Staat einen Asylantrag prüft. Inhaltlich gelten Qualifikationsverordnung und nationales Recht. Seit dem 12. Juni 2026 heißt das System nicht mehr Dublin III, sondern Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMR), Verordnung (EU) 2024/1351. Die Logik bleibt: ein Staat, hierarchische Kriterien, Überstellung. Neu sind längere Verantwortungsfristen, Pflichten der Antragsteller und ein… Weiterlesen »
