Die Aufnahmerichtlinie – Normen, Grenzen, deutsche Umsetzung
Die Aufnahmerichtlinie ist das EU-Recht, das festlegt, was Asylbewerber während des Verfahrens mindestens bekommen müssen – Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld, Gesundheit, Schule, Arbeit. Sie gilt nicht automatisch für Ukrainer mit vorübergehendem Schutz und nicht für bereits anerkannte Flüchtlinge. Seit dem 12. Juni 2026 gilt die Neufassung Richtlinie (EU) 2024/1346. Sie löst die Richtlinie 2013/33/EU ab und gehört zum… Weiterlesen »
