Große Wissenslücken in der US-Bevölkerung beim Verfassungswissen: Nur die Meinungsfreiheit wird als Grundrecht von einer Mehrheit erkannt. Mehr als ein Drittel der Erwachsenen in den USA (35 Prozent) kann nicht alle drei Säulen des Staates benennen. Zudem ist weniger als der Hälfte bekannt, welche fünf Grundrechte durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung geschützt sind. Das sind die zentralen Ergebnisse der jährlichen staatsbürgerlichen Umfrage zum Tag der Verfassung, die vom Annenberg Public Policy Center (APPC) der Universität von Pennsylvania durchgeführt wurde.
Defizite beim Wissen über die Grundrechte
Die repräsentative Befragung unter 1.034 US-Bürgern zeigt, dass zwar 65 Prozent die Exekutive, Legislative und Judikative korrekt benennen können, das verbleibende Drittel hierbei jedoch scheitert. Noch deutlicher sind die Wissenslücken bei den durch den ersten Zusatzartikel (First Amendment) garantierten Rechten:
- Meinungsfreiheit: 73 Prozent nennen dieses Recht spontan. Dies sind signifikant weniger als im Vorjahr (79 Prozent).
- Religions- und Versammlungsfreiheit: Nur 43 Prozent nennen die Religionsfreiheit, lediglich 31 Prozent die Versammlungsfreiheit.
- Pressefreiheit und Petitionsrecht: Die Pressefreiheit wird von 29 Prozent identifiziert, das Recht, Petitionen an die Regierung zu richten, von gerade einmal 12 Prozent.
Insgesamt gelang es nur 9 Prozent der Befragten, alle fünf Schutzrechte korrekt aufzuzählen, während 24 Prozent kein einziges nennen konnten. Ein Viertel der Teilnehmer (25 Prozent) ordnete fälschlicherweise das Recht auf Waffenbesitz dem ersten Zusatzartikel zu, welches jedoch durch den zweiten geschützt ist. Kathleen Hall Jamieson, emeritierte Direktorin des APPC, warnte in diesem Kontext: „Unwissenheit ist teuer. Man kann Rechte nicht schützen und schätzen, von denen man nicht weiß, dass man sie hat.“
Mehrheit weiß um verfassungsmäßige Rechte von Immigranten
Trotz der Defizite im Detail zeigt die Umfrage, dass grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien der Mehrheit bewusst sind. So gaben 56 Prozent der Befragten korrekt an, dass auch Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in den USA grundlegende Rechte unter der Verfassung besitzen. Der Oberste Gerichtshof der USA vertritt seit langem die Auffassung, dass die Kernabschnitte der Verfassung für „Personen“ und nicht explizit für Staatsbürger gelten. Zudem wissen 76 Prozent, dass in den USA geborene Kinder automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten, selbst wenn kein Elternteil die Staatsbürgerschaft besitzt.
Zuständigkeiten und das Zehnte Amendment
Bezüglich der staatlichen Institutionen und Kompetenzen liefert die Erhebung gemischte Ergebnisse. Große Einigkeit herrscht beim Veto-Recht des Präsidenten: 83 Prozent wissen, dass ein Gesetz trotz eines präsidialen Vetos in Kraft tritt, wenn zwei Drittel der Mitglieder in beiden Kammern des Kongresses dafür stimmen. Dass der Oberste Gerichtshof die finale Instanz zur Klärung von Verfassungsfragen bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Präsidenten ist, wissen 60 Prozent. Bei den Rechten der Bundesstaaten (Zehnter Zusatzartikel) ist sich die Bevölkerung uneins: Genau die Hälfte (50 Prozent) weiß, dass alle nicht explizit an den Bund übertragenen Kompetenzen bei den Staaten oder dem Volk liegen; 37 Prozent zeigten sich hierbei unsicher.
Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 6. bis 9. August 2026 durchgeführt. Ein wissenschaftlicher Digital Object Identifier (DOI) existiert für diese regelmäßige Meinungsumfrage nicht, die detaillierten Ergebnisse werden jährlich im Vorfeld des „Constitution Day“ am 17. September publiziert.
