Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben am 2. Juli 2026 im Koalitionsausschuss Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschlossen. Die geplanten Regelungen sehen unter anderem eine Fokussierung der Auskunftsrechte auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ sowie eine Anpassung der Gebühren vor. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalistenverbände kritisieren die Vorhaben scharf.
Die geplanten Änderungen
Im Abschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es wörtlich zu Punkt 32:
„Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. […] Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. […] Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“
Weitere Punkte sind die Schwärzung von Namen von Behördenmitarbeitern zum Schutz vor Anfeindungen sowie eine stärkere Berücksichtigung von Schutzbedarfen in Bereichen wie kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung.
Die Bundesregierung stellt die Maßnahmen als Teil eines größeren Reformpakets zur Entbürokratisierung und Stärkung der staatlichen Resilienz dar.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Journalismus
Mehrere Transparenzorganisationen, darunter FragDenStaat und abgeordnetenwatch, sowie Journalistenverbände wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und Netzwerk Recherche sehen in den Plänen eine erhebliche Einschränkung der Informationsfreiheit. Kritiker bemängeln insbesondere:
- Die Einführung eines „berechtigten Interesses“ als Voraussetzung für Auskünfte.
- Die mögliche Beschränkung auf natürliche Personen und die damit verbundene Ausgrenzung von Vereinen, Stiftungen und Medienorganisationen.
- Die geplante Anhebung von Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip.
- Die vorgesehene Schwärzung von Namen in Behördenantworten.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider äußerte sich gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland kritisch und warnte vor einer Aushöhlung des Transparenzprinzips.
Hintergrund
Bereits in den Koalitionsverhandlungen 2025 hatte die Union die Abschaffung des IFG in seiner bisherigen Form gefordert. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Parteien dann darauf, das Gesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren. Die nun beschlossenen Punkte gehen nach Einschätzung von Kritikern über diese Formulierung hinaus.
Das IFG von 2005 gewährt grundsätzlich jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.
Ausblick
Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse erfordert eine Gesetzesänderung. Wann und in welcher Form ein entsprechender Entwurf vorgelegt wird, ist derzeit offen. Die Kritik von Transparenzorganisationen und Medienvertretern hält an.
FAQ
Was hat der Koalitionsausschuss genau beschlossen?
Unter Punkt 32 des Reformpakets soll das IFG angepasst werden: Auskunftsrechte sollen künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ beschränkt, Gebühren nach Kostendeckungsprinzip angepasst und Namen von Behördenmitarbeitern geschwärzt werden.
Warum kritisieren Organisationen die Pläne?
Kritiker sehen darin eine faktische Einschränkung des bisher voraussetzungslosen Auskunftsrechts und befürchten höhere Hürden für Bürger, Journalisten und zivilgesellschaftliche Akteure.
Was stand im Koalitionsvertrag?
Dort war von einer Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ die Rede. Die aktuelle Beschlussfassung wird von Kritikern als Abweichung davon gewertet.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Noch nicht. Die Beschlüsse müssen in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden.
Quellen
- Koalitionsausschuss-Beschluss vom 2. Juli 2026 („Programm für Aufschwung und Beschäftigung“), Punkt 32, abrufbar unter bundesregierung.de
- Berichterstattung von ZDFheute, netzpolitik.org, FAZ, ZEIT und FragDenStaat (Stand: 3.–5. Juli 2026)
