Bundessozialgericht kippt Rückzahlungsregel für Bürgergeld: Verjährung nach vier Jahren
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem wegweisenden Urteil vom 4. Juni 2025 (Az. B 7 AS 17/24 R) entschieden, dass Rückforderungen von Hartz-IV- oder Bürgergeld-Leistungen nach spätestens vier Jahren verjähren, sofern kein eigenständiger Verwaltungsakt zur Durchsetzung erlassen wird. Damit wurde die Revision des Jobcenters Köln zurückgewiesen, das über 15 Jahre nach zwei Erstattungsbescheiden aus dem Jahr 2009 eine… Weiterlesen »
