Die wahre Verschwörung: Wie das Triage-Gesetz von 2022 die politischen Theoretiker der Macht entlarvte

Durch | 4. November 2025

Am 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil gefällt, das jede noch verbliebene Illusion über die Güte der Pandemie-Ära-Regierungsführung zerschmettern sollte. In einer 6:2-Entscheidung (Beschluss vom 23. September 2025, Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23) erklärte das Gericht die Triage-Regelungen in § 5c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – hastig vom Bundestag im November 2022 verabschiedet – für nichtig. Der Grund? Ein eklatanter Mangel an gesetzgeberischer Kompetenz des Bundes gemäß Artikel 74 des Grundgesetzes. Diese Vorschriften, die die Priorisierung intensivmedizinischer Ressourcen ausschließlich an der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ ausrichteten und „ex-post“-Triage (den Entzug einer Behandlung zugunsten eines Patienten mit besseren Chancen) untersagten, waren keine bloßen technischen Anpassungen. Sie stellten einen dreisten Übergriff in das Herz medizinischer Ethik, ärztlicher Autonomie und menschlicher Würde dar – alles gerechtfertigt unter dem Deckmantel des Schutzes behinderter Menschen vor Diskriminierung.

Dieses Urteil ist nicht nur eine juristische Zurechtweisung; es ist eine nachträgliche Rechtfertigung der unzähligen Stimmen, die während der COVID-19-Hysterie zum Schweigen gebracht wurden. Wer es wagte, den schleichenden Autoritarismus der Triage-Planung zu hinterfragen – und warnte, dass sie eine staatlich sanktionierte Euthanasie per Algorithmus einleite –, wurde als „Verschwörungstheoretiker“, „Querdenker“ oder schlimmer noch: als Feind der öffentlichen Gesundheit gebrandmarkt. Sie wurden deplatformt, in Mainstream-Medien verspottet und sozial ausgegrenzt. Doch wie die Karlsruher Richter nun bestätigt haben, waren die wahren Verschwörer nicht randständige Blogger oder Demonstranten. Es waren die Minister der Ampel-Regierung – Karl Lauterbach, Marco Buschmann und ihre Vorgänger wie Jens Spahn – sowie das gehorsame Echo der etablierten Medien, das ihre Narrative verstärkte. Diese Akteure inszenierten eine Verschwörung nicht mit Aluhüten, sondern mit legislativer Hybris: ein Plan, lebensentscheidende Entscheidungen in Berlin zu zentralisieren, die Kompetenzen der Länder zu umgehen und die Freiheit der Ärzte unter dem Banner der „Gerechtigkeit“ niederzutrampeln.

Lassen Sie uns dies mit der gebotenen Strenge sezieren, gestützt auf die Beweislage. Die Saga beginnt im Dezember 2021, als das BVerfG auf Beschwerden von neun behinderten Menschen (1 BvR 1541/20) urteilte, der Staat habe Artikel 3 Abs. 3 GG verletzt, indem er Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor möglicher Diskriminierung in Triage-Szenarien schütze. Das Gericht forderte „unverzügliche“ gesetzliche Schutzmaßnahmen und betonte, dass bestehende Leitlinien von Organisationen wie der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unverbindlich und unzureichend seien. Dies war ein prinzipientreuer Aufruf zu Antidiskriminierungsmaßnahmen, verwurzelt in der UN-Behindertenrechtskonvention. Was 2022 jedoch entstand, war ein Frankenstein-Monster: § 5c IfSG, am 10. November mit nahezu einhelliger Ampel-Unterstützung durch den Bundestag gepeitscht.

Die Kernvorschriften des Gesetzes waren drakonisch. Zuweisungsentscheidungen mussten ausschließlich an der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ (§ 5c Abs. 2) hängen, explizit unter Ausschluss von Alter, Gebrechlichkeit oder Langzeitprognose. Ein Mehr-Ärzte-Gremium (mindestens zwei erfahrene Intensivmediziner) war für Konsens erforderlich, bei Streit auf drei erweitert (§ 5c Abs. 3). Am kontroversesten: Ex-post-Triage war verboten – einmal begonnene Behandlung durfte nicht entzogen werden, selbst wenn ein neu eintreffender Patient höhere Überlebenschancen bot (§ 5c Abs. 2 Satz 4). Krankenhäuser wurden mit vordefinierten Protokollen und Dokumentationspflichten belastet (§ 5c Abs. 4–7). Befürworter feierten es als Triumph für vulnerable Gruppen, als Erfüllung des Mandats von 2021. Kritiker jedoch sahen ein utilitaristisches Albtraum-Szenario: ein starres Gerüst, das Ärzte in ethische Lähmung zwang und abstrakte „Fairness“ über die Maximierung geretteter Leben stellte.

Hier liegt der intellektuelle Taschenspielertrick. Der Regierungsentwurf erlaubte zunächst ex-post-Triage und erkannte damit ihre Nützlichkeit in dynamischen Krisen an – ein Echo der Schlachtfeldmedizin, wo Ressourcen zu den Rettbaren verschoben werden. Doch nach Empörung von Behindertenverbänden und Ethikern, die sie als „Gott spielen“ verdammten, wurde die Klausel gestrichen. Diese Kapitulation enthüllte die wahre Absicht des Gesetzes: nicht Schutz, sondern performative Tugend. Wie der Marburger Bund (größter deutscher Ärzteverband) in Unterstützung der Verfassungsbeschwerden 2023 argumentierte, schuf das Verbot „Gewissenskonflikte“, zwang Ärzte, gewinnbare Leben verstreichen zu lassen, während sie an verlorenen festhielten. Es verlagerte die moralische Last vom Arzt auf ein Einheitsstatut und untergrub den hippokratischen Imperativ.

Die Demontage des BVerfG im Jahr 2025 ist gnadenlos präzise. Der Bund fehlte die Kompetenz gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten), da Triage die Behandlungsreihenfolge regelt, nicht die Krankheitsprävention. Auch konkurrierende Befugnisse im öffentlichen Wohlfahrtswesen (Nr. 7) oder Krankenhausrecht konnten nicht herangezogen werden. Dies sind Ländersache, wo bundesrechtlicher Eingriff explizite Notwendigkeit erfordert – hier fehlend. Das Gericht wies Ansprüche auf „Natur der Sache“-Kompetenz zurück und merkte an, einheitliche Regelungen mögen „zweckmäßiger“ sein, seien aber nicht verfassungsrechtlich geboten. Selbst Antidiskriminierungsziele, so lobenswert, konnten keinen bundesrechtlichen Übergriff rechtfertigen. Indem es §§ 5c(1)–(7) IfSG vollständig kassierte – wegen ihres „untrennbaren Zusammenhangs“ –, stellte Karlsruhe das Gleichgewicht wieder her: Die Länder müssen nun maßgeschneiderte Regeln schaffen und freiwillig koordinieren.

Dieses Ergebnis entlarvt die Verschwörung im Kern des Gesetzes von 2022. Weit entfernt von basisdemokratischer Panik war die Triage-Planung eine von oben orchestrierte Inszenierung. Jens Spahn (CDU, Gesundheitsminister 2018–2021) wies frühe Forderungen nach gesetzlicher Triage 2020 zurück, bestand darauf, DIVI-Leitlinien reichten aus, und verwarf Ängste vor Benachteiligung Behinderter als übertrieben. Doch als die Intensivbetten Ende 2020 knapp wurden, erkundete sein Ministerium stillschweigend Algorithmen für Notaufnahmen – mit Priorität auf Geschwindigkeit statt Debatte. Als das BVerfG-Urteil 2021 Handlung erzwang, weaponisierte das Ampel-Regime – Lauterbach an der Spitze – es. Öffentliche Anhörungen waren oberflächlich; über 70 Expertengruppen sagten im Oktober 2022 aus, doch Kernmängel blieben.

Die Mainstream-Medien spielten den Komplizen. Sender wie ZDF, Tagesschau und Süddeutsche Zeitung stellten Kritiker als Leugner dar und verstärkten die Regierungsnarrative, das Gesetz verhindere „Triage vor der Triage“ (vorklinische Aussortierung von Pflegeheimbewohnern). Dissidenten – Intensivmediziner, die vor Unpraktikabilität warnten, Ethiker, die das Ex-post-Verbot verurteilten – wurden marginalisiert. Erinnert sei an die Empörung über frühe Entwürfe: Behindertengruppen protestierten gegen Ex-post als eugenisch, was zu dessen Streichung führte – nur damit die Endfassung Ineffizienz verfestigte. Wer bundesrechtlichen Übergriff voraussagte, wurde als Alarmist abgetan. Heute erweist sich Karlsruhe als prophetisch.

Intellektuell beleuchtet diese Saga tiefere Pathologien. Triage ist nicht neu; sie stammt vom napoleonischen Chirurgen Dominique Jean Larrey und seiner Schlachtfeld-Sortierung. Moderne Bioethik – über Beauchamp und Childress’ Prinzipienlehre – balanciert Autonomie, Wohltun, Nicht-Schaden und Gerechtigkeit. Das Gesetz von 2022 kehrte dies um: Indem es Nicht-Diskriminierung (ein edles Prinzip) fetischisierte, opferte es Wohltun (Maximierung geretteter Leben) und Autonomie (ärztliches Urteil). Utilitaristen wie Peter Singer würden Ex-post-Flexibilität begrüßen; Deontologen wie Immanuel Kant jede Entziehung verabscheuen. Doch Beweise aus der Lombardei-Krise 2020 in Italien – wo ad-hoc-Triage durch dynamische Umverteilung Leben rettete – untergruben starre Verbote.

Kritiker sahen dies voraus. In Foren 2021–2022 auf Plattformen wie Verfassungsblog und LTO.de sezierten Stimmen Entwürfe und prognostizierten Kompetenzverstöße sowie ethische Zwänge. Sie wurden von ARD-Tagesschau-Beiträgen und Spiegel-Kommentaren als „Verschwörungstheoretiker“ abgetan, die Triage-Ängste als impfkritisch-adjacent darstellten. Währenddessen verschworen sich Minister in geschlossenen Kabinetten: Lauterbachs Team ignorierte Appelle der Bundesärztekammer nach ärztlich geführten Leitlinien und setzte bürokratische Gremien ein, die Entscheidungen in hypothetischen Überlastungen verzögerten.

Die menschliche Tragweite dieses Gaslightings war tiefgreifend. Familien behinderter Angehöriger lebten in Terror; Ärzte brannten aus unter hypothetischen Damoklesschwertern. Wirkliche Triage trat in Deutschland nie ein – Intensivstationen waren voll, aber nie völlig kollabiert –, doch das Gesetz schwebte als Drohung. Nach dem Urteil hetzt Lauterbachs Ministerium und verspricht Ländekoordination. Doch das Vertrauen ist zerstört.

Zusammenfassend ist die Kassierung durch das BVerfG poetische Gerechtigkeit. Die „Verschwörungstheoretiker“ hatten recht: Eine Kamarilla aus Politikern und Medieneliten plante, die Sterblichkeit zu nationalisieren – getarnt als Mitgefühl. Sie waren die Praktiker eines sanften Totalitarismus, wo „Schutz“ Kontrolle kaschierte. Wahrer Schutz erfordert Demut – dezentralisiert, evidenzbasiert, ethisch pluralistisch. Dies sei eine Abrechnung: Nie wieder Dissens unter Krisenvorwänden zum Schweigen bringen. Die wahre Bedrohung war nicht allein das Virus, sondern die Hybris, die es entfesselte. Wie Hannah Arendt in Ursprünge des Totalitarismus warnte, entmenschlichen Bürokratien unter Notstands-Schleiern. Karlsruhe hat diesen Schleier gelüftet. Nun gilt es, auf dem festen Grund des Föderalismus neu zu bauen.

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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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