Der vielbeachtete Rechtsstreit Bartz v. Anthropic, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) betraf, wurde beigelegt. Der Fall, der vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens verhandelt wurde, endete mit einer außergerichtlichen Einigung, deren Details noch nicht vollständig bekannt gegeben wurden. Diese Entwicklung könnte Auswirkungen auf die Rechtsprechung zur fairen Nutzung (fair use) von urheberrechtlich geschütztem Material im Kontext von KI haben, da die Entscheidung von Richter William Alsup nun nicht vor einem Berufungsgericht überprüft wird.
Hintergrund des Falls
Die Klage wurde 2024 von den Autoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson gegen Anthropic, den Entwickler des KI-Modells Claude, eingereicht. Die Kläger warfen Anthropic vor, Millionen von urheberrechtlich geschützten Büchern, darunter ihre eigenen Werke, ohne Genehmigung für das Training seiner Sprachmodelle verwendet zu haben. Dabei nutzte Anthropic sowohl legal erworbene gedruckte Bücher, die digitalisiert wurden, als auch über sieben Millionen raubkopierte Werke aus Online-Quellen, die in einer dauerhaften digitalen Bibliothek gespeichert wurden.
Im Juni 2025 fällte Richter Alsup eine wegweisende Entscheidung. Er urteilte, dass die Nutzung der Bücher für das Training von Claude „äußerst transformativ“ sei und daher unter die fair use-Doktrin des US-Urheberrechts falle. Ebenso wurde die Digitalisierung legal erworbener gedruckter Bücher als fair eingestuft, da sie lediglich eine Formatänderung darstelle, die Speicherung und Durchsuchbarkeit erleichtere, ohne die Werke extern zu verbreiten. Allerdings befand das Gericht, dass die Speicherung raubkopierter Bücher in einer „zentralen Bibliothek“ nicht durch fair use gedeckt sei, da dies den Markt für legale Kopien beeinträchtige. Für diesen Teil der Klage wurde ein Gerichtsverfahren für Dezember 2025 angesetzt, um die Haftung und mögliche Schäden zu klären, wobei pro verletztem Werk bis zu 150.000 US-Dollar Schadensersatz drohten.
Der Vergleich
Am 26. August 2025 meldete das Nachrichtenportal Devdiscourse, dass Anthropic eine Einigung mit den klagenden Autoren erzielt habe, wodurch der geplante Prozess über die Nutzung raubkopierter Werke vermieden wurde. Die genauen Bedingungen des Vergleichs sind noch nicht öffentlich, aber die Einigung beendet einen der ersten bedeutenden Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung der fair use-Doktrin auf KI-Training untersuchten. Laut Gerichtsdokumenten und Berichten ging es in dem Fall ausschließlich um die Eingabedaten (also die für das Training verwendeten Werke) und nicht um die Ausgaben des KI-Modells Claude, da die Kläger nicht behaupteten, dass Claude urheberrechtlich geschützte Inhalte direkt reproduziere.
Auswirkungen auf die KI-Rechtsprechung
Die Entscheidung von Richter Alsup galt als wegweisend, da sie eine der ersten substantiellen gerichtlichen Bewertungen der fair use-Doktrin im Kontext von KI-Training darstellte. Er verglich das Training von Sprachmodellen mit menschlichem Lernen, bei dem Personen Texte lesen, Stile verinnerlichen und daraus neue Werke schaffen, ohne Urheberrechte zu verletzen. Diese Auffassung stärkte die Position von KI-Unternehmen, die argumentieren, dass das Training mit urheberrechtlich geschütztem Material transformativ sei und daher unter fair use falle, solange keine direkten Kopien verbreitet werden.
Der Vergleich bedeutet jedoch, dass Alsups Entscheidung nicht von einem Berufungsgericht überprüft wird, was die Entwicklung eines verbindlicheren Präzedenzfalls („real law“) verhindert. Kritiker, darunter die Authors Guild, hatten die ursprüngliche Entscheidung scharf kritisiert und argumentiert, dass sie etablierte Urheberrechtsprinzipien ignoriere, insbesondere die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Quellen sowie die potenzielle Marktschädigung durch KI-Training. Sie wiesen darauf hin, dass die Digitalisierung von Büchern, selbst wenn diese legal erworben wurden, nicht automatisch transformativ sei, da Autoren separate Lizenzmärkte für elektronische und gedruckte Formate haben.
Bedeutung für die KI-Branche
Die Einigung im Fall Bartz v. Anthropic könnte gemischte Signale an die KI-Branche senden. Einerseits bestärkt die ursprüngliche Entscheidung KI-Entwickler darin, legal erworbene Inhalte für das Training zu nutzen, da dies als fair use angesehen werden kann, insbesondere wenn die Ausgaben des Modells keine urheberrechtlich geschützten Werke reproduzieren. Andererseits unterstreicht die Verurteilung der Nutzung raubkopierter Werke die Notwendigkeit, Datenquellen sorgfältig zu prüfen. Unternehmen wie Anthropic, OpenAI und Meta, die mit ähnlichen Klagen konfrontiert sind, müssen sicherstellen, dass ihre Trainingsdaten legal beschafft werden, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Entscheidung, den Fall beizulegen, könnte auch strategisch motiviert sein, um die potenziell hohen Schadensersatzzahlungen für die raubkopierten Werke zu vermeiden. Gleichzeitig verhindert der Vergleich eine weitere Klärung durch höhere Gerichte, was die Unsicherheit in der Rechtslandschaft für KI-Training fortbestehen lässt. Ähnliche Fälle, wie The New York Times v. OpenAI oder Andersen v. Stability AI, könnten in Zukunft unterschiedliche Ergebnisse liefern, abhängig von den jeweiligen Beweisen für Marktschäden oder der Art der KI-Ausgaben.
Gesellschaftliche und rechtliche Fragen
Der Fall wirft weiterhin grundlegende Fragen zur Balance zwischen Innovation und Urheberrechtsschutz auf. Während KI-Unternehmen argumentieren, dass strenge Urheberrechtsbeschränkungen die Entwicklung neuer Technologien behindern könnten, betonen Rechteinhaber, dass die unbefugte Nutzung ihrer Werke ihre Existenzgrundlage bedroht. Die Authors Guild betonte, dass die Entscheidung über raubkopierte Werke ein starkes Signal gegen illegale Beschaffung sende, jedoch die breite Auslegung von fair use für KI-Training als problematisch ansehe.
Ausblick
Die Einigung im Fall Bartz v. Anthropic markiert einen wichtigen Meilenstein in der Debatte über KI und Urheberrecht, hinterlässt jedoch viele offene Fragen. Ohne eine Berufungsentscheidung bleibt die Rechtsprechung fragmentiert, und zukünftige Fälle werden wahrscheinlich weiterhin die Grenzen von fair use austesten. Für KI-Entwickler unterstreicht der Fall die Bedeutung transparenter und legaler Datenbeschaffungspraktiken, während Rechteinhaber weiterhin nach Wegen suchen, ihre Interessen in einer zunehmend KI-dominierten Welt zu schützen. Diskussionen über diese und andere KI-bezogene Gerichtsverfahren finden auf Plattformen wie Reddit statt, wo Nutzer wie Apprehensive_Sky1950 die Entwicklungen verfolgen und teilen.
Fazit
Der Vergleich im Fall Bartz v. Anthropic beendet einen wegweisenden Rechtsstreit, ohne die umstrittenen Fragen zur fair use-Doktrin endgültig zu klären. Während die Entscheidung von Richter Alsup die transformative Natur des KI-Trainings anerkannte, bleibt die rechtliche Landschaft für KI-Entwickler und Rechteinhaber komplex. Die Branche steht vor der Herausforderung, innovative Technologien mit dem Schutz geistigen Eigentums in Einklang zu bringen, während zukünftige Gerichtsverfahren die Richtung der Rechtsprechung weiter prägen werden.
