Timmy qualvoll sterbend: Strafanzeige gegen Backhaus wegen Tierquälerei

Durch | 8. April 2026

Der Buckelwal „Timmy“ (Megaptera novaeangliae, ca. 12–15 m) liegt seit Tagen weitgehend bewegungslos in flachem Wasser der Kirchsee vor der Insel Poel und erleidet massive, länger anhaltende physiologische Qualen. Das eigene Körpergewicht (geschätzt 10–15 Tonnen) komprimiert ohne Auftrieb den Brustkorb und führt zu einer Kompressionsatelektase der Lunge – Teile der Lunge kollabieren, die Atmung wird flach, unregelmäßig und extrem verlangsamt (zuletzt nur noch alle vier bis fünf Minuten oder länger). Dies verursacht progressive Hypoxie (Sauerstoffmangel im Blut) und metabolische Azidose. Gleichzeitig entstehen schwere Drucknekrosen an Haut, Muskulatur und inneren Organen. Die Haut trocknet aus, bildet großflächige Blasen (Bullae) und Ulzerationen, die sich entzünden und teilweise von Möwen angepickt werden. Hyperthermie (Überhitzung), Dehydration und systemischer Stress mit stark erhöhten Cortisol-Werten kommen hinzu. Trotz großer Fettreserven zieht sich dieser qualvolle Prozess über Tage hin, während das Tier bei Bewusstsein bleibt.

Diese Abläufe sind in Fachliteratur detailliert beschrieben: Der IWC Workshop on Euthanasia Protocols (2013/2015) spricht von „prolonged suffering“ durch „gravitational effects leading to respiratory and circulatory compromise, hyperthermia, skin blistering and live animal scavenging“. Harms et al. (2014, Journal of Wildlife Diseases) dokumentieren bei gestrandeten Mysticeten „slow cardiovascular collapse from gravitational effects outside of neutral buoyancy“.

In der Pressekonferenz am 7. April 2026 hatten Umweltminister Till Backhaus (SPD) und Experten des Deutschen Meeresmuseums Stralsund sowie des ITAW erklärt, weitere Rettungsversuche seien ausgeschöpft. Eine humane Euthanasie sei keine Option. Das Tier solle „in Ruhe sterben“. Die einzige Maßnahme bleibe das gelegentliche Befeuchten des Rückens. Bianca König von Whale and Dolphin Conservation (WDC) bestätigte gegenüber der dpa: Die Einschläferung sei „vom Tisch“, weil „zu wenig bekannt“ sei und die Gefahr bestehe, das Tier könne die Tötung „bei vollem Bewusstsein miterleben“.

Diese Position wird durch die heute eingereichte Strafanzeige von Marita Vollborn und Vlad Georgescu gegen Backhaus und weitere Verantwortliche wegen Tierquälerei (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) TierSchG) direkt widerlegt. Der Anhang der Anzeige führt detaillierte, praxiserprobte Euthanasie-Methoden auf, die genau für Buckelwale in Timmys Größenklasse entwickelt wurden:

Chemische Euthanasie (Zweistufen-Protokoll mit Sedierung zuerst):
Das NOAA Technical Memorandum NMFS-OPR-56 (Barco et al., 2016) und Harms et al. (2014) beschreiben ein standardisiertes Verfahren:
Zuerst tiefe Sedierung und Analgesie mit Midazolam (0,2 mg/kg IV/IM), Butorphanol (0,2 mg/kg als starkes Schmerzmittel), Acepromazine (0,2 mg/kg) und Xylazine (2–4 mg/kg). Nach klinischer Kontrolle der Bewusstlosigkeit (kein Palpebralreflex, kein Jaw-Tone, keine Schmerzreaktion) erfolgt die intracardiale Injektion von supersaturierter Kaliumchlorid-Lösung (ca. 100 mg/kg bzw. 1,3 mmol/kg) über eine lange, dicke Nadel (30–50 cm, 16–>18 Gauge). Das Tier ist bereits tief bewusstlos und schmerzfrei, bevor der Herzstillstand eintritt (Zeit bis Tod: 4–10 Minuten bei großen Walen). Dieses Protokoll wurde bei juvenilen Buckelwalen derselben Größe erfolgreich und mit bestätigten Plasmakonzentrationen angewendet.

Physikalische Methode – Cranial Implosion mit Explosiven:
Coughran et al. (2012, Journal of Cetacean Research and Management) dokumentieren die erfolgreiche Anwendung bei fünf Buckelwalen von 9,1–12,7 m Länge: Eine gezielte „shaped charge“ (geformte Sprengladung) über dem Schädel erzeugt eine cranial implosion, die zu einem nahezu sofortigen Hirntod führt. Die Methode wird vom IWC und den Australian National Guidelines for Euthanasia of Stranded Large Whales (2024) als eine der schnellsten und humansten für große gestrandete Wale anerkannt.

Der IWC Workshop Report (2013/2015) fordert ausdrücklich, dass Humaneness das oberste Kriterium sein muss („humaneness should be the first criteria“) und dass passives Sterbenlassen bei großen Walen oft „even less acceptable from an animal welfare perspective“ ist als eine gut durchgeführte Euthanasie. Sedierung + Analgesie muss vor jeder letalen Maßnahme erfolgen.

Die Anzeigenden argumentieren: Die tagelange passive Hinnahme dieser erkennbaren, erheblichen Leiden ohne Ausschöpfung der international etablierten Methoden erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei – auch durch Unterlassen bei Garantenstellung des Ministers (§ 13 StGB). Zusätzlich besteht der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB). Die Entscheidung verstoße gegen das Staatsziel Tierschutz (§ 1 TierSchG).

Timmy liegt weiterhin bewegungslos in der Kirchsee. Die Staatsanwaltschaft Rostock muss nun prüfen, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die Anzeigenden haben Strafantrag gestellt und die Sicherstellung aller dienstlichen Unterlagen beantragt.

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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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