Tübingen, Heidelberg und Freiburg fordern zügige Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im juristischen Studium

Durch | 11. August 2025

Die Juristischen Fakultäten der Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg haben eine gemeinsame Forderung an die Landesregierung von Baden-Württemberg gerichtet, einen integrierten Bachelorabschluss (LL. B.) gesetzlich zu verankern. Diese Forderung wurde in den vergangenen zwei Wochen von den Fakultätsräten der drei Universitäten einstimmig beschlossen. Ziel ist es, den juristischen Studiengang attraktiver zu gestalten und den Studierenden frühzeitig einen akademischen Abschluss zu ermöglichen, ohne die hohen Standards der Ersten juristischen Prüfung als Zugangsvoraussetzung für klassische juristische Berufe wie das Richteramt aufzugeben.

Der integrierte LL. B. soll Studierenden, die die universitären Prüfungen erfolgreich abschließen, bereits vor der Ersten juristischen Prüfung einen Universitätsabschluss verleihen. Dies würde insbesondere jenen zugutekommen, die den staatlichen Teil der Prüfung nicht bestehen und derzeit ohne Abschluss dastehen. Ein solcher Abschluss eröffnet zusätzliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Zudem könnte der LL. B. rückwirkend auch für frühere Studierende gelten, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt haben. Die Einführung würde zudem Wettbewerbsnachteile der drei Universitäten gegenüber anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen beseitigen, wo ein vergleichbares Modell bereits existiert.

Die Fakultäten lehnen jedoch das sogenannte Konstanzer Modell ab, das 2024 als Modellversuch nach dem Bologna-System eingeführt wurde. Dieses würde zusätzliche Prüfungen und eine Modularisierung des Studiums erfordern, was als Belastung für Studierende und als Eingriff in das bewährte juristische Ausbildungssystem gesehen wird. Zudem würde es erhebliche Ressourcen binden, die für die Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung benötigt werden. Aktuelle Studierende könnten von diesem Modell nicht profitieren, was ein weiteres Argument gegen seine Einführung ist.

Die Dekane der drei Fakultäten betonen die einheitliche Unterstützung durch Studierende und Professorenschaft. Die Universitätsleitungen der drei Standorte stehen hinter der Forderung, da sie einen fairen Wettbewerb mit anderen Universitäten in Deutschland ermöglicht. Die Initiative wird als starkes Signal an die Politik verstanden, schnell zu handeln und die Weichen für eine zukunftsfähige juristische Ausbildung in Baden-Württemberg zu stellen.

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Autor: LabNews Media LLC

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