GEG: Zwangsversteigerung vermeiden

Durch | 7. April 2023

Das neue GEG bedroht viele Existenzen, weil die Höhe der Bußgelder enorm ist. Allerdings gibt es bei der Anwendung des Gesetzes für Hausbesitzer interessante Ausnahmeregelungen.

Die wichtigste: Die alte Gasheizung darf man in bestimmten Fällen weiterlaufen lassen, bis sie defekt ist. Danach kann man eine neue Gasheizung einbauen, und ab diesem Zeitpunkt die 10 Jahre anhaltende Übergangsfrist gewinnen.

Interessant ist diese Variante für alle, die sich 2023 keine neue Gasheizung leisten können, aber ab 2024 keine reine Gasheizung mehr einbauen dürften, sofern die 30-jährige Betriebszeit des alten Gerätes ausläuft. In diesem Falle hilft die Havarie vor Laufzeitende, um auf die weiter oben geschilderte Variante umsteigen zu können.

Das Prozedere kann den einen oder anderen Hausbesitzer vor der Zwangsversteigerung retten.

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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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