Das Epstein Files Transparency Act ist ein US-Bundesgesetz, das am 19. November 2025 von Präsident Donald Trump unterzeichnet wurde (Public Law 119-38). Der Gesetzesentwurf (H.R. 4405) wurde im 119. Kongress mit überwältigender Mehrheit verabschiedet (House: 427–1, Senate: einstimmig). Wesentliche Initiatoren waren die Abgeordneten Ro Khanna (Demokrat) und Thomas Massie (Republikaner).
Zweck und Kernpflicht
Das Gesetz verpflichtet den Attorney General, alle nicht klassifizierten Unterlagen, Dokumente, Kommunikationsmittel und Ermittlungsmaterialien des Justizministeriums (einschließlich FBI und US-Staatsanwaltschaften), die sich auf Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell beziehen, öffentlich zugänglich zu machen.
Die Veröffentlichung muss erfolgen:
- in durchsuchbarer und herunterladbarer Form,
- spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten (Frist: ca. 19. Dezember 2025).
Was freigegeben werden muss (Auswahl)
- Alle Ermittlungs-, Straf- und Haftunterlagen zu Epstein und Maxwell
- Flugprotokolle und Reisedokumente von Epstein-Flugzeugen, Schiffen etc.
- Namen und Bezüge zu Personen (einschließlich Regierungsbeamten), die im Zusammenhang mit Epsteins Aktivitäten, Vergleichen, Immunitätsvereinbarungen oder Ermittlungen genannt werden
- Unternehmen, Stiftungen und andere Einrichtungen mit Verbindungen zu seinem Netzwerk
- Immunitätsabkommen, Non-Prosecution Agreements, Plea Bargains und versiegelte Vergleiche
- Interne DOJ-Kommunikation zu Anklage- oder Einstellungsentscheidungen
- Unterlagen über Vernichtung, Löschung oder Verheimlichung von Beweismitteln
- Dokumentation zu Epsteins Haft und Tod (einschließlich Autopsie und Vorfallberichte)
Verbotene Gründe für Schwärzungen oder Zurückhaltung
Das Gesetz enthält eine besonders strenge Klausel:
Unterlagen dürfen nicht zurückgehalten, verzögert oder geschwärzt werden aus Gründen von
- Peinlichkeit (embarrassment),
- Rufschädigung (reputational harm) oder
- politischer Empfindlichkeit (political sensitivity) – auch nicht gegenüber Regierungsbeamten, Prominenten oder ausländischen Würdenträgern.
Erlaubte Ausnahmen (eng begrenzt)
Schwärzungen oder Zurückhaltungen sind nur zulässig bei:
- persönlich identifizierbaren Informationen von Opfern (Privatsphäre),
- Child Sexual Abuse Material (CSAM),
- eng begrenzten, vorübergehenden Maßnahmen zum Schutz laufender Ermittlungen/Verfahren,
- bestimmten Bildern von Tod oder schwerer Misshandlung,
- ordnungsgemäß klassifizierten nationalen Sicherheitsinformationen (mit maximal möglicher Entklassifizierung).
Jede Schwärzung muss schriftlich begründet, im Federal Register veröffentlicht und dem Kongress berichtet werden. Außerdem ist ein Bericht an die Justizausschüsse von House und Senate vorgeschrieben (Kategorien freigegebener/zurückgehaltener Akten, Begründung der Schwärzungen, Liste genannter Regierungsbeamter und politisch exponierter Personen ohne Schwärzung der Namen).
Umsetzung und aktuelle Lage (Stand August 2026)
Das Justizministerium hat die Frist nicht vollständig eingehalten. Es wurden rund 3,5 Millionen Seiten freigegeben, weitere Millionen jedoch zurückgehalten. Es kam zu schweren Redaktionsfehlern (Opferidentitäten wurden teilweise offengelegt). Gerichte (u. a. Judge Emmet Sullivan) und Opferanwälte haben Verstöße gegen das Gesetz festgestellt.
Zur Durchsetzung wurde im Juli 2026 der Epstein Files Transparency Act II (u. a. H.R. 9694 / S. 5005) eingebracht. Er soll Opfern, Staatsanwälten der Bundesstaaten und Kongressmitgliedern ausdrücklich Klagebefugnis gegen den Attorney General geben und die Einhaltung des ursprünglichen Gesetzes erzwingen.
Das Gesetz ist eines der weitreichendsten Transparenzgesetze der jüngeren US-Geschichte im Bereich von Sexualstraftaten und Machtmissbrauch.
