Epstein Files Transparency Act II

Durch | 8. August 2026

Das Epstein Files Transparency Act II ist ein Gesetzesvorschlag aus dem Juli 2026, der das ursprüngliche Epstein Files Transparency Act (Public Law 119-38 vom 19. November 2025) ergänzen und vor allem durchsetzbarer machen soll.

Hintergrund

Das Originalgesetz verpflichtete das Justizministerium (DOJ), nahezu alle nicht klassifizierten Akten zu Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell innerhalb von 30 Tagen (Frist ca. 19. Dezember 2025) öffentlich und durchsuchbar freizugeben. Erlaubt waren nur eng begrenzte Schwärzungen (Opferidentität, CSAM, laufende Ermittlungen etc.). Schwärzungen aus politischen oder reputationsbezogenen Gründen waren ausdrücklich verboten.

Kritiker (darunter die ursprünglichen Sponsoren) werfen dem DOJ vor, die Vorgaben nicht eingehalten zu haben: Millionen Seiten seien zurückgehalten, Schwärzungen fehlerhaft oder zu weitgehend, Opferidentitäten seien teilweise offengelegt worden, und erforderliche Begründungen/Berichte seien unvollständig.

Die neuen Gesetzesvorschläge

  • House: H.R. 9694 – eingebracht am 15. Juli 2026 von Rep. Thomas Massie (R-KY), mit Co-Sponsoren Rep. Ro Khanna (D-CA) und Rep. Teresa Leger Fernández (D-NM). Verwiesen an das House Judiciary Committee.
  • Senate: S. 5005 – eingebracht am 15. Juli 2026 von Sen. Jeff Merkley (D-OR), mit Beteiligung von Sen. Ben Ray Luján (D-NM). Verwiesen an das Senate Judiciary Committee.

Zentrale Inhalte

Das Gesetz soll dem Originalgesetz unter anderem folgende Bestimmungen hinzufügen:

  • Private Right of Action: Staatsanwälte der Bundesstaaten (Attorneys General), District Attorneys, andere befugte staatliche Behörden, Mitglieder des Kongresses und Opfer erhalten ausdrücklich das Recht, den US-Attorney General vor Gericht zu verklagen, wenn Akten unrechtmäßig zurückgehalten, geschwärzt, verzögert, verheimlicht, entfernt oder nicht veröffentlicht werden.
  • Opferrechte: Opfer erhalten Anspruch auf die vollständigen, ungeschwärzten Unterlagen, die sie selbst oder den ihnen zugefügten Schaden betreffen (einschließlich FBI FD-302-Protokolle).
  • Zugang für staatliche Strafverfolger: Das DOJ muss staatlichen und lokalen Staatsanwaltschaften ungeschwärzte Akten für Ermittlungen und Verfahren zur Verfügung stellen (auch sicheren Zugang zu klassifizierten Materialien, soweit nötig).
  • Verbot bestimmter Privilegien: Explizites Verbot, common-law-Privilegien (insbesondere deliberative process privilege, attorney-client privilege etc.) zur Umgehung der Veröffentlichungspflichten zu nutzen.
  • Strafrechtliche Durchsetzung: Verweis auf bestehende Bundesstraftatbestände (z. B. wissentliches Verheimlichen, Vernichten, Fälschen oder Zurückhalten von Akten) gegen DOJ- und FBI-Bedienstete.

Die Sponsoren haben angekündigt, bei fehlender Behandlung im House innerhalb von sieben legislativen Tagen eine Discharge Petition in Betracht zu ziehen (ähnlich wie beim Originalgesetz).

Aktueller Stand (Stand Anfang August 2026)

Beide Versionen befinden sich noch im Einführungsstadium und sind an die jeweiligen Judiciary Committees verwiesen. Es gab bislang keine Ausschussanhörungen oder Abstimmungen. Das Gesetz ist damit noch nicht verabschiedet und hat keine Rechtskraft.

Das Act II ist eine direkte Reaktion auf die umstrittene Umsetzung des Originalgesetzes durch das DOJ unter Pam Bondi und Todd Blanche.

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LabNews: Biotech. Digital Health. Life Sciences. Pugnalom: Environmental News. Nature Conservation. Climate Change. augenauf.blog: Wir beobachten Missstände
Autor: LabNews Media LLC

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