Aktuelle Lage (Stand August 2026)
In mehreren aktuellen Umfragen liegt die AfD bei etwa 27–28 Prozent und ist damit häufig die stärkste oder klar zweitstärkste Kraft. Im ARD-Deutschlandtrend von Infratest dimap erreicht sie 28 Prozent (Rekordwert in dieser Reihe), während die CDU/CSU bei 21 Prozent liegt. Ähnliche Werte melden Forsa, INSA und andere Institute. Bei der Bundestagswahl 2025 lag die AfD noch bei 20,8 Prozent. Die Partei ist nicht verboten. Einzelne Landesverbände werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft; die Bundespartei steht unter Beobachtung bzw. die Einstufung ist gerichtlich umstritten. Ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen – und nur auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat.
Faktische Gründe für den Anstieg
Empirische Analysen (u. a. aus Paneldaten des Sozio-oekonomischen Panels und Wahlstudien) zeigen mehrere, sich überlagernde Faktoren:
- Migrations- und Integrationspolitik ist der mit Abstand stärkste Prädiktor. Sorgen vor unkontrollierter Zuwanderung, Belastung der Sozialsysteme, Kriminalität und kulturellem Wandel erklären die AfD-Präferenz deutlich stärker als rein ökonomische Variablen. Wer hohe Zuwanderung als Problem sieht, hat eine vielfach höhere Wahrscheinlichkeit, die AfD zu unterstützen.
- Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien und der Regierungspraxis: Viele Wähler sehen die großen Parteien als unfähig, zentrale Probleme (Migration, Energiekosten, Infrastruktur, wirtschaftliche Stagnation nach Jahren schwacher Wachstumsraten) zu lösen. Die AfD profitiert von Protest und dem Gefühl fehlender Repräsentation.
- Regionale und soziale Muster: Die Zustimmung ist im Osten deutlich höher. Statusängste, Abwanderung junger Menschen und das Gefühl wirtschaftlicher Abgehängtheit spielen eine Rolle, sind aber sekundär gegenüber den migrationsbezogenen Motiven.
- Langfristiger Trend: Aus einer Protestpartei ist eine strukturell verankerte Kraft geworden, die in allen sozialen Schichten Wähler gewinnt und frühere Nichtwähler sowie Anhänger anderer Parteien mobilisiert.
Diese Faktoren sind in Wahlforschung und Umfragen breit dokumentiert und nicht monokausal.
Warum eine nicht verbotene Partei bei entsprechender Mehrheit regieren können muss
Das Grundgesetz (Art. 21) garantiert die Freiheit der Parteien. Ein Verbot ist nur möglich, wenn eine Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen – und dies aktiv und aggressiv betreibt. Solange das Bundesverfassungsgericht kein Verbot ausspricht, bleibt die Partei voll handlungsfähig: Sie kandidiert, erhält Mandate und nimmt an der politischen Willensbildung teil.
Demokratie basiert auf dem Prinzip, dass die Regierung aus dem Parlament hervorgeht und die Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt – innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen. Eine dauerhafte, kategorische Ausgrenzung einer Partei, die 25–30 Prozent der Wähler repräsentiert, führt dazu, dass große Teile der Wählerschaft dauerhaft von der Regierungsbildung ausgeschlossen werden. Die verbleibenden Parteien bilden dann Mehrheiten unter Ausschluss eines erheblichen Teils der Bevölkerung. Das untergräbt die Legitimität: Wählerstimmen verlieren an Wirkung, wenn sie systematisch von der Machtbeteiligung abgeschnitten werden. Die Folge kann wachsende Entfremdung, weitere Polarisierung und die Wahrnehmung sein, dass das System gegen den Wählerwillen abgesichert wird.
Eine „Brandmauer“ ist eine politische Entscheidung der anderen Parteien, keine verfassungsrechtliche Pflicht. Solange die AfD legal ist, bleibt die Möglichkeit der Regierungsbeteiligung (Alleinregierung, Koalition oder Tolerierung) eine normale demokratische Option. Ob man sie für politisch wünschenswert hält, ist eine andere Frage; die demokratische Grundlogik spricht dagegen, eine nicht verbotene, starke Kraft dauerhaft auszuschließen.
Vergleiche mit Österreich und der Schweiz
Österreich (FPÖ): Die Freiheitliche Partei Österreichs war mehrfach an Bundes- und Landesregierungen beteiligt – als Juniorpartner und in manchen Bundesländern als stärkere Kraft. Nach der Nationalratswahl 2024 (FPÖ stärkste Partei) wurden Koalitionsgespräche geführt; auf Landesebene regiert die FPÖ bereits in Koalitionen. Die wiederholte Einbindung hat die Partei normalisiert, ohne dass das politische System zusammengebrochen wäre. Es gab und gibt heftige Konflikte, aber keine permanente institutionelle Ausgrenzung.
Schweiz (SVP): Die Schweizerische Volkspartei ist seit Jahrzehnten fest im Bundesrat (der Kollegialregierung) vertreten – nach der „Zauberformel“ und späteren Anpassungen. Sie ist regelmäßig eine der stärksten oder die stärkste Partei und übt Regierungsmacht aus. Das konsensuale System und die direkte Demokratie integrieren eine klar rechtskonservative, migrationskritische Kraft, statt sie auszuschließen. Die SVP nutzt Volksinitiativen und bleibt gleichzeitig Teil der Exekutive.
In beiden Ländern wird eine starke rechte Partei nicht dauerhaft von der Macht ferngehalten. Die Systeme bleiben stabil, weil die Mehrheits- bzw. Konsensprinzipien greifen und die Parteien in Verantwortung genommen werden.
Fazit
Der Aufstieg der AfD ist empirisch vor allem durch Migrationssorge und Unzufriedenheit mit der Leistungsfähigkeit der etablierten Parteien erklärbar. Solange die Partei nicht verboten ist, folgt aus dem demokratischen Mehrheitsprinzip, dass sie bei entsprechender Stärke an der Regierung beteiligt werden kann und muss. Eine dauerhafte Ausgrenzung eines großen Wählerblocks untergräbt die Repräsentationsfunktion der Demokratie. Die Beispiele Österreich und Schweiz zeigen, dass die Einbindung starker rechter Parteien möglich ist, ohne das System zu zerstören – und dass die Alternative (permanente Isolation) langfristig die Legitimität schwächt.
