Zwei Rechtskreise sind zu trennen. Ukrainer fallen in der EU unter die Massenzustrom-Richtlinie (Temporary Protection Directive, TPD). Sonstige Asylsuchende fallen unter die Aufnahmerichtlinie und nationale Asylbewerberleistungen. Die TPD setzt nur ein Mindestniveau; Höhe und Form der Hilfe bestimmen die Mitgliedstaaten. Deshalb ist das Bild in der EU stark zersplittert.
Ende Juni 2026 standen rund 4,41 Millionen Personen aus der Ukraine unter vorübergehendem Schutz in der EU. Die meisten in Deutschland (1,29 Mio., 29 Prozent), Polen (0,96 Mio.) und Tschechien (0,39 Mio.). Relativ zur Bevölkerung führen Tschechien, Slowakei und Zypern, nicht Deutschland.
1. Der EU-Rahmen – was alle Staaten mindestens leisten müssen
Vorübergehender Schutz (Ukrainer)
Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt, medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Unterkunft, Schulbildung für Kinder. Keine einheitlichen Euro-Beträge. Der Schutz ist bis März 2027 verlängert, ein weiterer Ratsbeschluss reicht bis März 2028.
Asylbewerber
Die Aufnahmerichtlinie verlangt materielle Leistungen, die ein menschenwürdiges Leben sichern – Bargeld, Sachleistungen oder Beides. Die Sätze dürfen unter dem allgemeinen Sozialhilfe-Niveau liegen. Arbeitsmarktzugang ist oft erst nach Monaten erlaubt. Anerkannte Flüchtlinge rücken danach in das jeweilige nationale Grundsicherungssystem auf.
Ein CEPS-Überblick 2025: Zehn Staaten gewährten Ukrainern vollen Zugang zur Sozialhilfe, neun einen Teilzugang, zwei (Österreich, Ungarn in der dortigen Lesart) keinen vergleichbaren Geldtransfer. Der zentrale Unterschied ist genau der, den Deutschland lange praktiziert hat: voller Grundsicherungssatz plus Miete versus Tagesgeld oder nur Sachleistungen.
2. Deutschland: zwei Stufen für Ukrainer, AsylbLG für alle anderen
Ukrainer, Einreise bis 31. März 2025
Sofort SGB II (Bürgergeld / Grundsicherungsgeld): 563 Euro Regelsatz Alleinstehende, plus angemessene Unterkunft und Heizung, gesetzliche Krankenversicherung, Jobcenter, Integrationskurse. Das ist dasselbe System wie für hilfebedürftige Deutsche. Ende 2025 / Anfang 2026 bezogen rund 650.000–700.000 Ukrainer diese Leistung; die Beschäftigungsquote lag nach 42 Monaten bei etwa 50 Prozent, ein großer Teil der Haushalte blieb dennoch im Leistungsbezug (Aufstocker).
Ukrainer, Einreise ab 1. April 2025
Asylbewerberleistungsgesetz. Alleinstehende in Wohnung: 455 Euro Grundleistung 2026 (253 + 202 Euro) statt 563 Euro, plus Unterkunft. Rund 19 Prozent weniger beim Barbedarf. Arbeitsmarktzugang bleibt – anders als bei normalen Asylsuchenden – unmittelbar möglich. Der Bestand der früher Eingereisten bleibt im SGB II.
Sonstige Asylsuchende
AsylbLG von Beginn an. In Erstaufnahme oft Sachleistungen plus Taschengeld; in Wohnung 455 Euro 2026. Nach Anerkennung (Flüchtling / subsidiärer Schutz): Wechsel ins SGB II wie Deutsche. Arbeitsverbot oder eingeschränkter Zugang typischerweise in den ersten Monaten des Verfahrens.
Damit lag Deutschland bei der ersten Ukrainerkohorte am oberen Rand der EU. Bei Asylbewerbern im laufenden Verfahren liegt es beim Barbedarf ebenfalls hoch, aber nicht einzigartig (Frankreich kann ohne Unterkunft ähnlich zahlen). Nach Anerkennung ist der deutsche SGB-II-Satz plus KdU im westeuropäischen Vergleich weiterhin großzügig.
3. Ukrainer: Geldleistungen im Ländervergleich
Die Beträge sind nicht eins zu eins vergleichbar. Manche Staaten zahlen wenig bar, stellen aber Unterkunft und Essen; andere zahlen mehr bar und erwarten private Miete. Lebenshaltungskosten unterscheiden sich stark.
| Land | Typische Geldleistung Alleinstehende (Orientierung 2025/26) | Unterkunft | Arbeitsmarkt |
|---|---|---|---|
| Belgien | Sozialhilfe (leefloon) oft 1.100–1.300 €, bedarfsabhängig | möglich | sofort |
| Deutschland (Kohorte bis 3/2025) | 563 € + KdU | Ja, angemessen | sofort |
| Deutschland (ab 4/2025) | 455 € + KdU | Ja | sofort |
| Norwegen (EWR, Vergleich) | Integrationsleistung rund 670 € plus Wohnzuschuss | Ja | sofort |
| Dänemark | Integrations-/Sozialleistung, je nach Status mehrere Hundert bis ~1.000 € | oft | sofort |
| Frankreich | ADA ca. 6,80 €/Tag (~204 €) bei gestellter Unterkunft; höher bei selbstgemieteter Wohnung (~400 €-Bereich) | OFII / ADA | mit Einschränkungen |
| Niederlande | Wohnzulage in kommunaler Unterkunft, oft ~240–380 € plus Verpflegung; Eigenanteil bei eigenem Einkommen | kommunal | sofort |
| Österreich | Grundversorgung: Taschengeld oft 40–260 €, Mietzuschuss begrenzt | Grundversorgung | eingeschränkt |
| Italien | begrenzte, oft befristete Beträge (Größenordnung bis ~300 €, nicht flächendeckend dauerhaft) | gemischt | sofort |
| Tschechien | erste Monate ~200 € Erwachsene / ~140 € Kind; danach Absenkung auf Existenzminimum (~130 €) für Nicht-Vulnerable | begrenzt | sofort |
| Schweden | Tagesgeld ~71 SEK/Tag, rund 180–220 €/Monat, entfällt bei Erwerbseinkommen | je nach Unterbringung | sofort |
| Polen | keine laufende Erwachsenen-Sozialhilfe; Kindergeld 800+ an Schule/Arbeit gekoppelt; einstige 70-€-Starthilfe entfallen | öffentliche Unterkunft eingeschränkt, „40+“-Vermieterzuschuss abgeschafft | sofort |
| Spanien | Zugang zu allgemeiner Mindestsicherung (IMV) möglich, nicht automatisch TPD-Satz | gemischt | sofort |
| Irland | Wochenbetrag (rund 39 €/Woche in manchen Listen) plus HSE-Gesundheit | gemischt | sofort |
Quellen: Ländervergleiche InfoMigrants, CEPS, nationale Regelungen, Medienauswertungen 2025/26. Die belgische und norwegische Spitze gilt nur bei Bedürftigkeit und oft im Rahmen von Integrationsprogrammen. Polen und Schweden stehen am anderen Ende der Bargeldskala.
Beschäftigung als Gegenprobe
Wo wenig bar gezahlt wird und ukrainische Netzwerke alt sind, liegt die Erwerbsquote höher: Polen oft um 65 Prozent, Tschechien um 70 Prozent, Estland ähnlich. Deutschland lag nach IAB nach 42 Monaten bei etwa 50 Prozent, mit hohem Anteil ergänzender SGB-II-Leistungen. Das ist kein Beweis, dass niedrigere Sätze kausal mehr Arbeit erzeugen – Sprachregime, Anerkennung von Abschlüssen, Kinderbetreuung und Frauenanteil der Geflüchteten unterscheiden sich. Der Zusammenhang ist aber in der Literatur wiederholt beschrieben.
4. Asylbewerber (nicht Ukraine): Deutschland im EU-Vergleich
Hier ist der Abstand kleiner und die Datenlage schlechter, weil viele Staaten vor allem Sachleistungen in Lagern zahlen.
- Deutschland: 455 € in Wohnung (2026), in Sammelunterkunft weniger plus Bezahlkarte; nach Anerkennung SGB II.
- Frankreich: ADA, grob 200 €-Bereich bei Unterkunft, höher ohne Unterkunft; nach Anerkennung RSA (unter deutschem SGB-II-Niveau, Wohngeld separat).
- Polen: im Asylverfahren im Wesentlichen Unterkunft und Verpflegung, kaum Bargeld.
- Dänemark: Unterkunft plus ergänzender Betrag; nach Anerkennung vergleichsweise hohe Integrationsleistung, aber strikte Bedingungen.
- Schweden / Niederlande: tages- oder wochenweise Aufnahmepauschalen, oft an Unterkunft gebunden.
Eine ARD-Auswertung 2025 stufte die deutschen Leistungen in der Antragsphase als führend in Europa ein; nach Ablehnung mit Duldung (Analogleistungen nach 18 bzw. verlängert 36 Monaten) bleibt Deutschland ebenfalls am oberen Rand. Das ist ein Befund zur Höhe, nicht zur Integration.
Wichtig: Anerkannte Schutzberechtigte aus Syrien, Afghanistan usw. stehen in Deutschland im SGB II wie Deutsche – derselbe Regelsatz, dieselbe KdU, dieselbe Vermögensprüfung. Der Unterschied zu Ukrainern der ersten Kohorte war nicht die Höhe nach Anerkennung, sondern der sofortige Zugang ohne Asylverfahren.
5. Was außer Geld zählt
Wohnen
Deutschland übernimmt angemessene Miete im SGB II und im AsylbLG. Polen hat kostenlose Sammelunterkunft zeitlich begrenzt und Vermieterzuschüsse gestrichen. Die Niederlande verlangen von Ukrainern mit Einkommen einen höheren Eigenanteil in kommunalen Unterkünften. Tschechien und mehrere ostmitteleuropäische Staaten haben Notunterkünfte zurückgefahren.
Gesundheit
In 17 EMN-Staaten volle Versorgung vergleichbar mit Staatsangehörigen; in sechs nur Notfall oder zeitlich begrenzt. Deutschland: gesetzliche Krankenversicherung im SGB II, eingeschränkte Versorgung im AsylbLG (akute und schmerzhafte Erkrankungen, Impfungen, Schwangerschaft).
Arbeit
Ukrainer: in fast allen Mitgliedstaaten sofort. Asylbewerber: Wartezeiten von null Monaten bis über ein Jahr, je nach Staat. Das ist der größte institutionelle Vorsprung der TPD gegenüber dem klassischen Asylpfad.
Kindergeld / Familie
Polen koppelt 800+ an Schulbesuch und zunehmend an Erwerbstätigkeit der Eltern. Deutschland zahlt Kindergeld nach den allgemeinen Regeln, sobald der Aufenthaltstitel das hergibt; im SGB II wird es als Einkommen des Kindes angerechnet.
6. Trend 2025–2026: Annäherung nach unten, nicht nach oben
Mehrere Staaten ziehen die TPD-Sonderbehandlung an das normale Asyl- oder Sozialrecht heran:
- Deutschland: Rechtskreiswechsel für Neuankömmlinge ab April 2025 ins AsylbLG.
- Polen: Wegfall der pauschalen Starthilfe, Ende der Vermieterpauschale, Kindergeld an Schule und Arbeit gebunden.
- Tschechien: Absenkung nach fünf Monaten auf das Existenzminimum für nicht vulnerable Personen.
- Niederlande: höherer Eigenanteil in Unterkünften, Streichung der Wohnzulage bei ausreichendem Einkommen.
- Finnland: verlängerte Kürzung der Aufnahmeleistungen aus Spargründen.
Der Rat hat 2025 zudem empfohlen, aus dem vorübergehenden Schutz in andere Aufenthaltstitel (Arbeit, Studium, nationales Recht) überzuleiten. Der privilegierte Sonderstatus war als Kriegsnotlage gedacht, nicht als dauerhaftes Parallelsozialrecht.
7. Einordnung
Drei Aussagen halten der Evidenz stand.
Erstens: Bei Ukrainern der ersten Welle lag Deutschland mit SGB II plus Miete plus Krankenkasse am oberen Ende der EU, übertroffen allenfalls von Belgien (und außerhalb der EU von Teilen des nordischen Integrationsgeldes). Polen, Tschechien und Schweden zahlen Erwachsenen deutlich weniger bar und setzen stärker auf Arbeit und Netzwerke.
Zweitens: Für Asylbewerber im Verfahren ist Deutschland beim kombinieren Bar- und Wohnbedarf ebenfalls großzügig, aber nicht allein. Der qualitative Sprung kommt mit der Anerkennung: Dann gilt das allgemeine Existenzminimum.
Drittens: Der oft gezogene Gegensatz „volle Absicherung hier, nichts dort“ ist falsch. Die TPD verpflichtet alle Mitgliedstaaten zu Unterkunft, Gesundheit, Schule und Sozialhilfe. Unterschiedlich ist die Form: Deutschland hat lange denselben Regelsatz wie für Bürger gezahlt; Polen zahlt Erwachsenen fast nichts bar, öffnet aber den Arbeitsmarkt und das Kindergeldsystem. Beide Modelle sind EU-rechtskonform.
Was der Vergleich nicht leistet: Lebenshaltungskosten, Kaufkraft und Qualität der Unterkunft in eine Zahl zu pressen. 563 Euro plus Miete in Leipzig sind etwas anderes als 1.200 Euro Sozialhilfe in Brüssel oder 200 Euro in Prag ohne Wohnungsgeld. Für die politische Wahrnehmung in Deutschland zählt vor allem der institutionelle Befund: Dieselbe Leistungshöhe wie für hilfebedürftige Inländer – ohne vorherige Beitragszeiten – war in der EU die Ausnahme, nicht die Regel. Seit 2025 bewegt sich auch Berlin in Richtung des europäischen Mittelfelds, allerdings nur für neu Ankommende.
