Witwenrente durch neue Regeln und Urteil massiv gekürzt
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat mit einem wegweisenden Urteil die Berechnung der Witwenrente verschärft und betont die strenge Trennung zwischen Steuer- und Rentenrecht. Steuerliche Verlustrück- und -vorträge aus früheren Jahren dürfen künftig nicht mehr berücksichtigt werden, da die Rente ausschließlich als aktueller Unterhaltsersatz dient und nur das tatsächlich im Monat verfügbare Einkommen zählt. Dieses Urteil, das im… Weiterlesen »
