Am 6. September 2026 wählen rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt den neunten Landtag. Die Umfragen der letzten Wochen zeichnen ein klares Bild: Die AfD liegt bei 40 bis 43 Prozent, die CDU bei etwa 22 Prozent, die Linke bei 11 bis 13 Prozent; SPD, Grüne und BSW bewegen sich um oder unter der Fünf-Prozent-Hürde. Eine Regierungsbildung ohne die stärkste Kraft wäre mathematisch schwierig und politisch nur über breite, ideologisch heterogene Bündnisse oder eine Minderheitsregierung denkbar – sofern nicht mehrere kleinere Parteien scheitern und die AfD über die Verteilung der Mandate eine eigene Mehrheit oder eine Sperrminorität erhält.
Die etablierten Parteien halten an der Brandmauer fest. Der Landesverfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem ein. Die Frage ist nicht, ob diese Einschätzung politisch oder rechtlich begründet ist, sondern welche historischen Muster entstehen, wenn eine Partei mit einem Stimmenanteil in dieser Größenordnung dauerhaft von der Exekutive ausgeschlossen bleibt. Die These, dass daraus schwere Unruhen erwachsen können, folgt nicht aus einer Prognose der Gewalt, sondern aus wiederkehrenden Mechanismen demokratischer Delegitimierung.
Das Spannungsfeld von wehrhafter Demokratie und Repräsentation
Die Bundesrepublik versteht sich als wehrhafte Demokratie. Karl Loewenstein und andere Theoretiker der 1930er Jahre argumentierten, dass eine Demokratie ihre Feinde nicht mit denselben Freiheiten ausstatten müsse, die diese zur Zerstörung der Ordnung nutzen. Das Grundgesetz zieht daraus Konsequenzen: Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2, Verfassungsschutzbeobachtung, Unvereinbarkeitsbeschlüsse. Diese Linie ist historisch verständlich. Sie ist jedoch nicht die einzige demokratietheoretische Tradition.
Hans Kelsen warnte 1932, eine Demokratie, die sich gegen den Willen einer Mehrheit mit Zwang behaupte, höre auf, Demokratie zu sein. Giovanni Sartori beschrieb später den „polarisierten Pluralismus“: Systeme, in denen große antisystemische oder als antisystemisch behandelte Parteien existieren, neigen zu zentrifugaler Dynamik. Die Mitte schrumpft, die Ränder radikalisieren sich gegenseitig, die Regierungsfähigkeit leidet. Der Ausschluss einer Partei mit 40 Prozent der Stimmen verschärft dieses Muster, weil er die parlamentarische Opposition in eine außerparlamentarische verwandeln kann.
Die Brandmauer ist kein Verfassungsgebot, sondern eine politische Vereinbarung. Sie unterscheidet sich vom Parteiverbot. Genau darin liegt ihre Ambivalenz: Sie ist flexibler, aber auch anfälliger für den Vorwurf der Willkür. Politologen wie Christian Stecker haben darauf hingewiesen, dass eine vorab festgelegte Exklusion einzelner Parteien das Mehrheitsprinzip unterläuft, sobald die ausgeschlossene Partei die größte oder zweitgrößte Kraft wird. Das ist keine Rechtfertigung der AfD-Programmatik, sondern eine Beschreibung des Repräsentationsproblems.
Historische Analogien: Isolation und ihre Nebenfolgen
Das Sozialistengesetz von 1878 bis 1890 ist das klassische deutsche Beispiel. Bismarck verbot die Sozialdemokratie, ihre Organisationen und Presse. Die Partei ging in die Illegalität, ihre Wählerzahl stieg dennoch. Nach der Aufhebung des Gesetzes wurde sie zur stärksten Kraft im Reichstag. Repression und Isolation können Bewegungen nicht nur schwächen, sondern sie auch moralisch aufladen, interne Disziplin erzeugen und das Narrativ der verfolgten Mehrheit festigen.
Die Weimarer Republik liefert das Gegenbeispiel und zugleich die Warnung. Die NSDAP und die KPD wurden nicht dauerhaft von jeder Machtoption ferngehalten; sie wurden zeitweise geduldet, bekämpft, in Preußen per Notverordnung ausgeschaltet und schließlich – im Fall der Nationalsozialisten – in die Regierung geholt. Die Lehre der wehrhaften Demokratie lautet, dass man Feinde der Verfassung nicht an der Macht beteiligen darf. Die Lehre der Systemkrise lautet, dass eine Gesellschaft, in der große Teile der Wählerschaft ihre Stimme als wirkungslos empfinden, anfällig für außerparlamentarische Mobilisierung und Gewalt wird. Beides ist historisch belegt; keines der beiden Argumente hebt das andere vollständig auf.
Nach 1945 folgte die Bundesrepublik einem anderen Pfad: Integration der Vertriebenen, der ehemaligen Mitläufer und später, nach 1989, schrittweise auch der PDS. Sachsen-Anhalt selbst war Labor. 1994 bildete Reinhard Höppner eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Duldung der PDS – das „Magdeburger Modell“. Damals galt die Einbeziehung der SED-Nachfolgepartei vielen als Tabubruch. Heute gilt die Einbeziehung der AfD als Tabubruch. Die Asymmetrie in der historischen Bewertung ist selbst Teil der ostdeutschen Wahrnehmung: Eine Partei mit DDR-Wurzeln wurde nach einer Phase der Isolation koalitionsfähig, eine Partei mit ostdeutschem Schwerpunkt und rechtsextremen Flügeln bleibt es nicht.
Der Cordon sanitaire in anderen europäischen Demokratien zeigt gemischte Ergebnisse. Der belgische Ausschluss des Vlaams Blok bzw. Vlaams Belang hat die Partei nicht zum Verschwinden gebracht. Die französische Isolation des Front National bzw. Rassemblement National hat dessen Wählerpotenzial über Jahrzehnte nicht beseitigt. In Italien hingegen führte die Integration des postfaschistischen MSI in die Alleanza Nazionale unter Gianfranco Fini zu einer teilweisen Entideologisierung. Isolation allein ist also kein zuverlässiges Instrument der Eindämmung; sie kann ebenso Stabilisierung der Protestidentität bewirken.
Ostdeutsche Protestkultur und die Rhetorik von 1989
Sachsen-Anhalt und die benachbarten Länder besitzen eine spezifische Protestgeschichte. Pegida in Dresden ab 2014 nutzte bewusst die Semantik der Friedlichen Revolution: Montagsdemonstrationen, „Wir sind das Volk“, der Vorwurf einer neuen „Diktatur“. Die Bewegung blieb regional begrenzt, mobilisierte aber zeitweise Zehntausende und vernetzte sich mit Teilen der AfD-Wählerschaft. Die Corona-Proteste 2020 bis 2022 knüpften an dieselben Kommunikationswege und dasselbe Misstrauen gegenüber „den Eliten“ und den Medien an.
Diese Tradition bedeutet nicht, dass nach einer Wahl automatisch Gewalt ausbricht. Sie bedeutet, dass ein Teil der Bevölkerung über eingeübte Formen verfügt, parlamentarische Entscheidungen als illegitim zu rahmen. Wenn die stärkste Partei von der Regierungsbildung ausgeschlossen wird, während eine Koalition aus deutlich schwächeren Kräften – möglicherweise unter Einschluss oder Duldung der Linken – die Exekutive stellt, entsteht ein Narrativ der „gestohlenen Wahl“. Ob dieses Narrativ sachlich zutrifft, ist sekundär für die Mobilisierungsfähigkeit. Historisch haben solche Narrative Unruhen befördert, sobald sie mit konkreten institutionellen Blockaden zusammentrafen: Sperrminoritäten bei Richterwahlen, Verfassungsänderungen oder der Wahl des Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang.
Thüringen 2024 bietet den nächsten Präzedenzfall. Die AfD wurde mit 32,8 Prozent stärkste Kraft, blieb isoliert, eine Minderheitskoalition aus CDU, BSW und SPD übernahm die Regierung. Die konstituierende Sitzung war chaotisch. Eine Sperrminorität der AfD blieb bestehen. Es kam nicht zu flächendeckenden Unruhen, wohl aber zu einer Verschärfung der parlamentarischen Konfrontation und zur Fortsetzung außerparlamentarischer Mobilisierung. Bei einem AfD-Ergebnis um 42 Prozent in Sachsen-Anhalt wäre der Abstand größer, die wahrgenommene Diskrepanz zwischen Stimmenanteil und Machtanteil ebenfalls.
Mögliche Eskalationspfade – ohne Determinismus
Schwere Unruhen sind kein Automatismus. Sie entstehen, wenn mehrere Faktoren zusammentreffen: ein als existenziell empfundener Repräsentationsbruch, vorhandene Protestinfrastruktur, institutionelle Blockaden und eine Eskalationsspirale aus Gegendemonstrationen, Polizeieinsätzen und medialer Zuspitzung. Historisch sind solche Konstellationen in Transformationsgesellschaften häufiger als in konsolidierten westlichen Demokratien – und Ostdeutschland bleibt in Teilen eine Transformationsgesellschaft mit niedrigerem Institutionenvertrauen.
Die Gefahr liegt weniger in einem organisierten Putsch als in einer schleichenden Delegitimierung: Boykott von Institutionen, parallele Protestöffentlichkeit, Einschüchterung von Kommunalpolitikern, Blockade von Infrastruktur, sporadische Gewalt an den Rändern. Das Sozialistengesetz und die Weimarer Straßenkämpfe zeigen unterschiedliche Intensitäten desselben Grundproblems: Große gesellschaftliche Lager, die sich nicht mehr im Staat wiederfinden, suchen andere Arenen.
Zugleich wäre es ahistorisch, den Verfassungsschutzbefund und die Programmatik der AfD auszublenden. Eine Partei, deren Landesverband als gesichert rechtsextrem gilt, wirft die Frage auf, ob Integration Mäßigung oder Normalisierung bewirkt. Die empirische Antwort ist uneinheitlich. Die historische Verantwortung der wehrhaften Demokratie bleibt bestehen. Sie steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zur ebenfalls historischen Erfahrung, dass dauerhafte Exklusion großer Wählergruppen die Stabilität nicht automatisch erhöht.
Die Wahl am 6. September entscheidet nicht nur über Sitze, sondern über die Glaubwürdigkeit des repräsentativen Mechanismus in einem Land, das bereits 1994, 2002 und in den Protestzyklen seit 2014 politische Experimente und Konflikte früher als andere Bundesländer durchgespielt hat. Ob der Ausschluss der AfD Unruhen auslöst, hängt von der konkreten Regierungsbildung, der Rhetorik aller Seiten und der Fähigkeit der Institutionen ab, Mehrheiten als legitim erscheinen zu lassen, auch wenn sie gegen die stärkste Fraktion gebildet werden. Die Geschichte liefert keine Garantie – aber sie zeigt, dass dieser Pfad riskant ist.
