Berlin. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz trifft Vertragszahnärzte weniger hart als Haus- und Fachärzte, ändert aber drei zentrale Erlösquellen: die Höhe der Kassenfestzuschüsse beim Zahnersatz, die Steigerung der BEMA-Punktwerte und die Struktur der kieferorthopädischen Versorgung. Die meisten Regelungen gelten ab 1. Januar 2027. Ein Stichtag September 2026 ist für den zahnärztlichen Bereich nicht vorgesehen.
Nach Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung belaufen sich die Honorareinbußen der Vertragszahnärzte 2027 bundesweit auf rund 140 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im vertragsärztlichen Bereich einschließlich Psychotherapie werden rund 2,4 Milliarden Euro genannt. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern beziffert den durchschnittlichen Einkommensverlust 2027 auf etwa 3000 Euro je bayerischem Vertragszahnarzt.
Zahnersatz: zehn Prozentpunkte weniger Kassenanteil
Ab 1. Januar 2027 sinken die befundbezogenen Festzuschüsse auf das Niveau vor der TSVG-Anhebung vom 1. Oktober 2020. Ohne Bonusheft zahlt die Kasse 50 statt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit fünfjährigem Bonus 60 statt 70 Prozent, mit zehnjährigem Bonus 65 statt 75 Prozent. Härtefälle erhalten weiterhin 100 Prozent der Regelversorgung. Vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse bleiben bestehen.
Die Absenkung ändert nicht die medizinisch notwendige Regelversorgung selbst, sondern den Kassenanteil daran. Gleich- oder andersartiger Zahnersatz (etwa Implantate, Vollkeramik) bleibt wie bisher auf den Festzuschuss der Regelversorgung begrenzt; die Differenz trägt der Patient. Der durchschnittliche Eigenanteil je Inanspruchnehmenden lag 2024 nach dem Barmer-Zahnreport bei 764 Euro. Die Finanzkommission Gesundheit hatte für die Maßnahme eine Entlastung der GKV von rund 590 Millionen Euro im Jahr 2027 veranschlagt.
Für Praxen bedeutet das: Der Kassenanteil am Heil- und Kostenplan sinkt, der Beratungsaufwand zu Eigenanteilen, Bonusheft und Härtefall steigt. Bereits erstellte Pläne sollten auf das Bewilligungsdatum geprüft werden. Verbände rechnen damit, dass Versicherte geplante Versorgungen noch 2026 abschließen wollen. Ob danach Behandlungen aufgeschoben, auf die Regelversorgung beschränkt oder über Zusatzversicherungen und GOZ-Mehrleistungen finanziert werden, entscheidet über den Umsatzmix der Praxis. Die Härtefallregelung schützt nur Versicherte unterhalb der Einkommensgrenzen.
Punktwerte: Grundlohnrate minus ein Prozentpunkt
Gesamtvergütungen und Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz dürfen künftig höchstens in Höhe der Grundlohnrate steigen. Für 2027 bis 2029 gilt ein Abschlag von einem Prozentpunkt. Dieselben Obergrenzen gelten erstmals auch für die Zahnersatz-Punktwerte und die Preise zahntechnischer Leistungen. Die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze 2027 fließt nicht in die Veränderungsrate 2028 und 2029 ein.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet bei den zahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz mit Minderausgaben von rund 150 Millionen Euro 2027, ansteigend auf rund 480 Millionen Euro 2030. Bei Punktwerten und Laborpreisen im Zahnersatz werden 40 Millionen Euro 2027 und bis zu 140 Millionen Euro 2030 genannt. Die KZVB beziffert allein den Ein-Prozent-Abschlag in Bayern auf rund 30 Millionen Euro 2027; bis 2029 summiere sich der Effekt basiswirksam auf knapp 180 Millionen Euro weniger Honorarvolumen.
Ausgenommen von der strengen Budgetierung bleiben individuelle Prophylaxe und Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen, die aufsuchende Betreuung sowie die verkürzte Parodontitisstrecke für Versicherte nach § 22a SGB V. Die allgemeine Parodontitistherapie zulasten der GKV ist nicht ausgenommen. Löhne, Mieten und Materialkosten steigen unabhängig von dieser Kappung. Real bedeutet das bei Kostensteigerungen oberhalb der gedeckelten Rate einen Kaufkraftverlust je BEMA-Punkt.
Kieferorthopädie: Qualifikationsvorbehalt entschärft, Pauschalen geplant
Der ursprüngliche Entwurf wollte kieferorthopädische GKV-Leistungen ausschließlich Fachzahnärzten für Kieferorthopädie vorbehalten. KZBV und Bundeszahnärztekammer warnten, mindestens ein Viertel der bisherigen Leistungserbringer fiele weg, rund 920.000 Kinder und Jugendliche verlören ihren Behandler, vor allem in kleineren Städten und auf dem Land. Die Einsparschätzung des Ministeriums lag bei 30 Millionen Euro 2027 und 60 Millionen Euro in den Folgejahren.
Im parlamentarischen Verfahren wurde die Regelung geöffnet. Weiterhin abrechnen können Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sowie Zahnärzte mit einem als gleichwertig anerkannten Abschluss oder anerkannter praktischer Erfahrung. Master-of-Science-Absolventen erhalten Bestandsschutz. Die Übergangsfrist beträgt vier Jahre. Die konkreten Kriterien legen KZBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag fest.
Zusätzlich müssen die Vertragspartner den BEMA-Teil Kieferorthopädie bis Ende 2027 in Leistungskomplexe mit pauschaler Vergütung unabhängig von der Behandlungsdauer überführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll Kieferorthopädie-Richtlinie und kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) bis 31. Dezember 2027 überarbeiten. Die neue Vergütungsstruktur soll evaluiert werden. Für KFO-Praxen ändert sich damit nicht nur der Kreis der abrechnungsberechtigten Behandler, sondern die Kalkulation ganzer Behandlungsfälle.
Labore und Praxisstrategie
Zahntechniker sind über die Deckelung der BEL-II-Preise und über eine mögliche Verschiebung der Nachfrage von höherwertigem Zahnersatz betroffen. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen kritisiert die Preisobergrenze, die KFO-Umstellung und die Festzuschuss-Absenkung.
Der Anteil der vertragszahnärztlichen Versorgung einschließlich Zahnersatz an den GKV-Leistungsausgaben lag 2025 bei knapp über fünf Prozent. Die KZVB empfiehlt Praxen, Schnittstellen zur GOZ stärker zu nutzen. Ob höhere Eigenanteile in Mehrumsatz oder in aufgeschobene Behandlungen münden, ist empirisch offen. Der Gesetzgeber selbst hatte bei der Begründung der Festzuschuss-Absenkung darauf verwiesen, dass die Anhebung 2020 keine nachweisbare Steigerung der Inanspruchnahme bewirkt habe. Härtefälle und Prävention bei Kindern bleiben gesetzlich geschützt. Ob die gedeckelten Punktwerte und die KFO-Pauschalen die Niederlassungsbereitschaft und die Versorgung auf dem Land beeinflussen, wird sich erst nach 2027 an den Abrechnungs- und Wartezeitdaten zeigen.
