Donald Trump, Präsident der Vereinigten Staaten im Jahr 2026, droht erneut damit, den Oman in Schutt und Asche zu legen. Nicht Iran, nicht eine feindliche Macht – den Oman, den langjährigen US-Verbündeten, den neutralen Mediator, das Land, das seit Jahrzehnten zwischen Washington und Teheran vermittelt. „If Oman gets in the way, we’ll bomb the shit out of them“, sagte er am 17. August 2026 in einem Telefoninterview mit Fox News. Bereits im Mai hatte er während einer Kabinettssitzung erklärt: „Oman will behave just like everybody else, or we will have to blow them up.“
Das ist kein rhetorischer Ausrutscher. Es ist die Sprache imperialer Gewalt, gesprochen von einem Präsidenten, der bereits eine Reihe von Militärschlägen und Drohungen hinter sich hat: Iran, Venezuela, Jemen, Somalia, Syrien, Irak, Nigeria – und Drohungen gegen Kanada, Grönland, Panama, Mexiko, Kolumbien und Kuba. Der Oman ist nur der neueste Name auf einer Liste, die mittlerweile etwa jeden dreizehnten Staat der Welt umfasst.
Die Straße von Hormus, durch die vor dem Krieg etwa 20 Prozent des weltweiten Öls flossen, ist seit Monaten weitgehend blockiert. Der Oman verhandelt mit dem Iran über Durchfahrtsregeln. Washington verhandelt parallel. Trumps Antwort auf parallele Diplomatie: Bombendrohung gegen den Verbündeten. Das ist keine Verhandlungstaktik. Das ist die offene Ankündigung, Souveränität und Neutralität eines Staates mit Gewalt zu zertrampeln, wenn sie den eigenen imperialen Anspruch stören.
Die Verstöße gegen das geltende Völkerrecht
Das Völkerrecht ist hier nicht abstrakt. Es ist klar formuliert:
- Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Die Androhung, den Oman zu bombardieren, ist exakt das, was dieser Artikel verbietet. Es handelt sich nicht um Selbstverteidigung. Der Oman hat die USA nicht angegriffen. Er verhandelt. Das genügt Trump, um Gewalt anzudrohen. - Artikel 51 der UN-Charta
Das Recht auf Selbstverteidigung besteht nur, „wenn ein bewaffneter Angriff erfolgt“. Eine diplomatische Initiative eines neutralen Staates ist kein bewaffneter Angriff. Die Berufung auf „internationale Gewässer“ ändert daran nichts: Der größte Teil der Straße von Hormus liegt in iranischen und omanischen Hoheitsgewässern. Trumps Behauptung, sie sei „international waters“ und müsse unter US-Kontrolle fallen, ist völkerrechtlich haltlos. - Definition der Aggression (UN-Generalversammlung Resolution 3314, 1974)
Aggression umfasst unter anderem die Androhung von Gewalt und die Anwendung von Waffengewalt gegen die Souveränität eines anderen Staates. Die wiederholten Drohungen gegen den Oman, die Invasion Venezuelas (Januar 2026, Entführung des Präsidenten Maduro), die Angriffe auf Iran und weitere Staaten erfüllen diese Definition. Der Nürnberger Prozess formulierte es 1946 unmissverständlich: Der Angriffskrieg ist das „schwerste internationale Verbrechen“. - Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Art. 8bis)
Das Verbrechen der Aggression ist dort definiert als Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Handlung der Aggression durch eine Person in einer Position, die die politische oder militärische Kontrolle ausübt. Präsidenten und ihre unmittelbaren Berater fallen darunter. Die USA sind dem Statut zwar nicht beigetreten, das ändert nichts an der materiellen Rechtslage.
Weitere Verstöße aus dem laufenden Iran-Krieg und den parallelen Operationen – gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur, die nach Berichten Schulen, Gesundheitseinrichtungen und zivile Schiffe betreffen – werfen zusätzliche Fragen des humanitären Völkerrechts (Genfer Konventionen) auf: Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten, Verhältnismäßigkeit, Vorsorge gegen zivile Opfer.
Historische Parallelen
Das Muster ist nicht neu. Es ist die klassische Sprache des Empire. Die britische „gunboat diplomacy“ des 19. Jahrhunderts: Wer dem Handel im Weg stand, wurde beschossen. Die Roosevelt-Corollary zur Monroe-Doktrin: Die USA behielten sich das Recht vor, in Lateinamerika „zu intervenieren“, wenn es ihren Interessen diente. Die Irak-Invasion 2003, die auf gefälschten Beweisen und einer selektiven Interpretation des Völkerrechts beruhte und Millionen Menschenleben und eine Region destabilisierte.
Trumps Version ist roher, weniger verkleidet. Er braucht keine elaborierten Resolutionen mehr. Er sagt es direkt: Wer sich in den Weg stellt, wird zerbombt. Der Oman, der über 200 Jahre diplomatische Beziehungen zu den USA pflegt und als ehrlicher Makler galt, wird behandelt wie ein lästiger Vasall, der zu viel Eigenwillen zeigt. Das erinnert an die späte Phase von Imperien, in denen die Metropole die eigenen Verbündeten nicht mehr als Partner, sondern als Störfaktoren betrachtet.
Die Ironie ist bitter: Der Oman hat während des Krieges selbst iranische Angriffe erlitten. Er versucht, eine Lösung für die Straße von Hormus zu finden. Dafür droht ihm der Bombenangriff aus Washington.
Die Konsequenz
Völkerrecht ist kein Menü, aus dem man sich die Passagen heraussucht, die gerade passen. Es ist die dünne Linie, die verhindert, dass die Welt in nackte Machtpolitik zurückfällt. Trump und die Entscheidungsträger, die diese Drohungen formulieren, wiederholen und normalisieren, handeln außerhalb dieser Linie.
Accountability bedeutet nicht Rache. Es bedeutet, dass die Androhung und Anwendung illegaler Gewalt Konsequenzen haben muss – vor nationalen Gerichten, wo möglich, vor internationalen Institutionen, wo sie greifen, und vor der Geschichte, die bereits aufschreibt, was hier geschieht.
Jail them all – nicht als populistischer Slogan, sondern als Forderung nach dem Minimum an Rechtsstaatlichkeit, das übrig bleibt, wenn Großmächte beginnen, Verbündete mit Bomben zu bedrohen, weil diese Diplomatie betreiben.
