Vermögensprüfung im SGB II – Rechtslage seit 1. Juli 2026
Die Vermögensprüfung entscheidet, ob jemand nach Ablauf des Arbeitslosengelds I (oder ohne ALG-I-Anspruch) Grundsicherungsgeld erhält. Grundlage ist § 12 SGB II in der Fassung des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 107). Die Bundesagentur für Arbeit hat die Fachlichen Weisungen dazu zum 1. Juli 2026 neu gefasst. Grundsatz: Hilfebedürftig ist nur, wer den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen… Weiterlesen »
